Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht

Der BGH (Urteil vom 13.04.2011 – VIII – ZR 220/10 ) hatte über die Frage zu entscheiden, an welchem Ort der Verkäufer einer mangelhaften Sache die zur Mangelbeseitigung geschuldete Nacherfüllung vornehmen muss.

Im vorliegenden Falle hatte ein in Frankreich ansässiger Käufer bei einem deutschen Unternehmen einen Camping–Faltanhänger erworben. In der Auftragsbestätigung hieß es, dass die Kaufsache beim Verkäufer abgeholt werden sollte, gleichwohl lieferte der beklagte Verkäufer den Anhänger an den Wohnort des Klägers.  (mehr …)

Von Sina, vor