FAA lässt das iPad als EFB zu

Die FAA, die amerikanische Luftfahrtbehörde, hat jetzt das iPad als EFB (electronic flight bag) zugelassen. Dies bedeutet, dass man auf die ordnerstarken Anflugkarten in Papierform verzichten kann, weil man diese einfach als App auf dem iPad aufrufen kann.

Auch die europäischen Luftfahrtbehörden, selbst das LBA, lassen schon EFBs zu, allerdings nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen. Es bleibt abzuwarten, ob die Weitsicht der FAA sich auch beim LBA durchsetzt und auch das LBA das iPad anerkennt, zu wünschen wäre es. (mehr …)

Von Sina, vor

Längere Haftung des Mieters für Schäden am Gemeinschaftseigentum

Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH vom 29.06.2011 zum Aktenzeichen IIX ZR 349/10 ist ein Mieter für von ihm in der Mietsache verursachte Schäden unter Umständen auch noch länger als sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung haftbar. Im Einzelnen:

Im vorliegenden Fall hatte der Mieter in einer WEG-Anlage die Wohnung eines Miteigentümers gemietet. Bei Auszug hatte er – was unstreitig war – den Fahrstuhl nicht unerheblich durch den Transport seiner Möbel beschädigt. Der Vermieter konnte hier keinen Schaden gegen seinen eigenen Vertragspartner, den Mieter, geltend machen, weil er keinen hatte – der Fahrstuhl ist Gemeinschaftseigentum.  (mehr …)

Von Sina, vor

Schutz vor Überraschungsentscheidung

Der BGH hat mit Beschluss vom 13.01.2011 VII ZR 22/10 klargestellt, dass ein Gericht Hinweispflichten hat. In dem entschiedenen Fall hat der Prozessbevollmächtigte zwei in seinem Schriftsatz bezeichnete Rechnungen nicht beigelegt, das Gericht hat daraufhin die Kosten insoweit nicht zuerkannt. Weiter hat das Gericht Umsatzsteuer zuerkannt, obwohl in der zwischen Weiterlesen…

Von Sina, vor

Versicherer hat ein Leistungskürzungsrecht bei grober Fahrlässig von bis zu 100%

Das neue Versicherungsrecht ist vom Alles-oder-Nichts-Prinzip abgerückt. Für den Versicherten war es nach altem Recht von entscheidender Bedeutung, ob er grob fahrlässig gehandelt hat oder nicht. Bei grob fahrlässigem Verhalten hat er die gesamte Versicherungsleistung verloren. Nach neuem Recht besteht nach § 81 Abs. 2 VVG ein Leistungskürzungsrecht des Versicherers. Hier war streitig, ob diese Kürzung auch bis zu einer Kürzung „auf  Null“ führen kann. (mehr …)