Allgemein
Verlängerter Abrechnungszeitraum bei Nebenkostenabrechnungen ausnahmsweise gestattet
Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 27.07.2011 zum Az. VIII ZR 316/10 dürfen Vermieter und Mieter einvernehmlich den eigentlich gesetzlich festgeschriebenen Abrechnungszeitraum für Nebenkostenabrechnungen einmalig verändern, wenn dies in der Absicht geschieht, künftig auf eine kalenderjährliche Abrechnung umzustellen. (mehr …)