Betriebskostenabrechnung muss verständlich sein

Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Köln zum Az. 219 C 302/08 muss eine Betriebskostenabrechnung nicht nur verständlich sein, sondern darf dem Mieter auch keine überobligationsmäßige Bearbeitungszeit abverlangen. Im vorliegenden Fall ging es um eine Abrechnung, die mehr als 80 Seiten hatte. Hier hat das Gericht entschieden, dass es dem Mieter Weiterlesen…

Von Sina, vor