Kellerlicht im Mieterkeller ist kein Allgemeinstrom

Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Hamburg-Blankenese vom 08.07.2011 (Az. 532 C 80/11) darf der Vermieter unter der Position „Allgemeinstrom“ in der Nebenkostenabrechnung wirklich nur den Strom für die Beleuchtung der Allgemeinflächen bzw. den Betrieb der Heizung oder sonstigen Strom abrechnen, der von der Hausgemeinschaft insgesamt auf Gemeinschaftsflächen verbraucht wird. (mehr …)

Von Sina, vor

Abrechnung der Heizkosten nach dem Abflussprinzip unzulässig

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 01.02.2012 zum Aktenzeichen VIII ZR 156/11 ist der Vermieter verpflichtet, die Heizkosten nach dem tatsächlich verbrauchten Brennstoff, der im Abrechnungszeitraum benötigt wurde, abzurechnen. Es ist nicht zulässig, als „Brennstoffkosten“ nur die Vorauszahlungen in die Heizkostenabrechnung einzustellen, die im Abrechnungszeitraum vom Vermieter an den Gasversorger gezahlt worden sind. Im Einzelnen: (mehr …)

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