§ 554 BGB: Modernisierungsmaßnahmen – Pflicht des Vermieters, auf den tatsächlichen Wohnungszustand abzustellen

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 10.10.2012 zum Aktenzeichen VIII ZR 25/12 muss der Vermieter bei Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen und der damit zusammenhängenden Frage, ob eine wirkliche Verbesserung der Mietsache eintritt, auf den tatsächlichen Wohnungszustand abstellen und nicht auf den Zustand, den er selbst bei Mietbeginn als Ist-Zustand übergeben hat. (mehr …)

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Vermieter muss für eine Wohnung Wärme zwischen 20 und 22 Grad liefern

Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Köln vom 13.04.2012 zum Aktenzeichen 201 C 481/10 muss ein Vermieter, der eine Wohnung mit Heizung vermietet, dafür Sorge tragen, dass in der Wohnung Temperaturen von 20 bis 22 Grad in den Haupträumen und 18 bis 20 Grad in den Nebenräumen erreicht werden. Dazu muss die Temperatur auch in den einzelnen Räumen individuell regulierbar sein. (mehr …)

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