BGH: Vermieter kann Betriebskosten auch nach Ende der Abrechnungsfrist des § 556 BGB nachfordern

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 12.12.2012 kann sich der Vermieter einer Wohnung in einer Betriebskostenabrechnung die Nachforderung solcher Positionen vorbehalten, die er ohne eigenes Verschulden nur vorläufig abrechnen konnte. Für diesen Fall beginnt die Verjährungsfrist erst in dem Augenblick, in dem der Vermieter Kenntnis von den Umständen erlangt hat, die die Nachforderung begründen. Im Einzelnen: (mehr …)

Von Sina, vor
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