Allgemein
Keine Beweiserhebung bei pauschal behaupteten Benzinmehrverbrauch eines Wohnmobils
Grundsätzlich ist der im Prospekt aufgeführte Kraftstoffverbrauch ein Kaufargument für Wohnmobile.
Immer wieder versuchen Käufer von Wohnmobilen eine Wandlung / Rückgängigmachung des Kaufvertrages mit dem Argument zu erreichen, dass der Kraftstoffverbrauch erheblich höher sei als im Prospekt aufgeführt. (mehr …)