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Gewerberaummiete: Vermieter darf Betriebskostenabrechnung auch nach Auskehrung eines Guthabens noch korrigieren
Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 10.07.2013 zum Az. XII ZR 62/12 kann ein Vermieter eine Betriebskostenabrechnung auch dann noch nachträglich zu Lasten seines Gewerberaummieters korrigieren, wenn er ein irrtümlich errechnetes Gutachten aus der Abrechnung schon vorbehaltlos an den Mieter ausgekehrt hatte. (mehr …)