Unwirksame Befristung wird in konkludenten Kündigungsverzicht umgedeutet

Nach einem aktuellen Urteil des BGH vom 11.12.2013 zum Aktenzeichen VIII ZR 235/12 kann eine unwirksam vereinbarte Befristung aus einem Zeitmietvertrag später Probleme bei einer ordentlichen Kündigung des Vermieters bereiten. Im vorliegenden Fall hatte der seinerzeitige Vermieter einer Wohnung mit dem Mieter im November 2009 einen „Zeitmietvertrag“ geschlossen, in dem vereinbart war, dass das Mietverhältnis befristet sein soll und am 31.10.2012 automatisch sein Ende findet. (mehr …)

Von Sina, vor
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