Schönheitsreparaturen: Bunte Wände sind nicht vertragsgerecht

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 06.11.2013 zum Aktenzeichen XIII ZR 416/12 darf ein Mieter eine Wohnung nicht in bunten Farben dekoriert zurückgeben.

Im vorliegenden Fall hatte der Mieter die Wohnung frisch dekoriert in weiß bei Mietbeginn übernommen. Bei Mietende gab er sie in kräftigen Farben dekoriert (rot/gelb/blau) zurück und stellte sich auf den Standpunkt, dies sei vertragsgerecht. (mehr …)

Von Sina, vor
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