Allgemein
Mietaufhebungsvertrag kann mündlich geschlossen werden
Nach einem Urteil des Landgerichtes Hanau vom 08.05.2014 zum Aktenzeichen 2 S 30/14 können Vermieter und Mieter einen Mietaufhebungsvertrag auch mündlich abschließen.
Dem widerspricht nicht § 568 I BGB, wonach Kündigungen eines Mietverhältnisses stets der Schriftform bedürfen, denn ein Mietaufhebungsvertrag ist keine Kündigung. (mehr …)