Wer ins Ausland will darf untervermieten

Nach einem BGH-Urteil vom 11.06.2014 zum Aktenzeichen VIII ZR 349/13 kann der Vermieter einem Mieter, der aufgrund eines Auslandsaufenthaltes beruflich für einige Zeit seine Wohnung nicht nutzen kann, die Untervermietung der Wohnung nicht verbieten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mieter nicht die komplette Wohnung untervermietet, sondern sich ein Zimmer zurückbehält und nur Teile der Wohnung weitergibt. (mehr …)

Von Sina, vor

Vermieter darf keine Inkassokosten fordern

Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Hamm vom 16.05.2014 zum Aktenzeichen 17 C 443/13 kann ein gewerblicher Großvermieter von seinem Mieter keine Inkassokosten ersetzt verlangen, die dadurch angefallen sind, dass er zur Beitreibung von Mietrückständen ein Inkassounternehmen eingeschaltet hat. Das Gericht hat entschieden, dass der Vermieter die Anmahnung ausstehender Mieten Weiterlesen…

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