Baumfällarbeiten als Betriebskosten?

Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Hamburg-Blankenese vom 14.01.2015, AZ 531 C 227/13 sind Baumfällarbeiten keine Betriebskosten, die der Vermieter im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen kann.

Im konkreten Fall hatte der Vermieter einen Baum fällen lassen, weil dieser nach einem Sturm umgeknickt war. Die Kosten von 1.800,00 € nahm er in die nächste Betriebskostenabrechnung mit auf. Die Mieter wehrten sich hiergegen mit der Begründung, dass dies keine Betriebskosten im Sinne regelmäßig auftretender Wartungs-und Pflegearbeiten für den Garten sind. (mehr …)

Von Sina, vor

Pseudo-Betriebskostenabrechnung mit Vorjahres-Zahlen wahrt die Abrechnungsfrist aus § 556 BGB nicht

Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Bonn vom 08.01.2015 zum Az. 6 S 138/14 genügt es für die Wahrung der Abrechnungsfrist des § 556 BGB bei Wohnraummiete nicht, wenn der Vermieter mangels aktueller Zahlen einfach für das abzurechnende Jahr eine Abrechnung mit den Vorjahreszahlen erstellt, um dem Mieter überhaupt irgendeine Abrechnung im Rahmen der Abrechnungsfrist zu präsentieren.

Im vorliegenden Fall hatte die Vermieterin ihrem Mieter im Dezember 2012 die Betriebskostenabrechnung für 2011 übermittelt und eine Nachzahlung von € 256,00 errechnet. Grundlage der Abrechnung waren allerdings nicht die Verbräuche des Jahres 2011, sondern die Zahlen aus dem Jahre 2010. Die Vermieterin erklärte diesen Mangel in dem Zusatzschreiben zur Abrechnung damit, dass sie die aktuellen Zahlen für 2011 noch nicht habe, da die WEG Jahresabrechnung für 2011 seitens der Eigentümergemeinschaft noch nicht vorliege. (mehr …)

Von Sina, vor

Vorsicht beim Kauf ehemaliger öffentlich geförderter Wohnungen!

Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Bremen vom 13.11.2014 zum Aktenzeichen 10 C 0131/14 kann der Erwerber einer ehemals öffentlich geförderten Wohnung unter Umständen niemals eine Eigenbedarfskündigung für die Wohnung aussprechen, wenn der Mieter einen klassischen Genossenschaftsmietvertrag hatte oder ein Mietvertrag einer Behörde oder eines großen Wohnungsunternehmens, da in diesem meist eine Selbstbeschränkung unter Verzicht auf die Eigenbedarfskündigung enthalten ist.

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger als Vermieter im Jahre 2002 von einem Wohnungsunternehmen eine ehemals öffentlich geförderte Wohnung erworben, die ursprünglich der Unterbringung von Bediensteten der Oberfinanzdirektion Bremen diente. (mehr …)

Von Sina, vor

Vorgetäuschter Eigenbedarf macht schadensersatzpflichtig

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 10.06.2015 zum Aktenzeichen VIII ZR 99/14 muss ein Vermieter unter Umständen auch bei einem geschlossenen Räumungsvergleich nach einer Eigenbedarfskündigung Schadensersatz leisten, wenn er anschließend die Wohnung nicht zu Eigenbedarfszwecken nutzt.

Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt und ausgeführt, die Wohnung für den neuen Hausmeister zu brauchen. Im Prozess schloss er mit dem Mieter einen Räumungsvergleich, in dem sich der Mieter zur Räumung der Wohnung und zur Übernahme der Kosten des Prozesses verpflichtete.

Anschließend vergab der Vermieter die Wohnung indes nicht wie geplant an seinen angestellten Hausmeister, sondern an eine völlig neue, unbekannte Familie. (mehr …)

Von Sina, vor