Vermieter darf Fahrstuhl nicht entfernen

Nach einem Urteil des Amtsgerichts München vom 29.09.2015 zum AZ: 425 C 11160/15 darf der Vermieter eines Mehrfamilienhauses einen bisher vorhandenen Personenaufzug nicht einfach ohne Zustimmung seiner Mieter stilllegen.

 

Im vorliegenden Fall gab es im Mehrfamilienhaus des Vermieters seit 1976 einen Personenaufzug. Dieser wurde wegen Sicherheitsmängeln im Jahr 2015 außer Betrieb gesetzt, als festgestellt wurde, dass er nicht über eine Notrufvorrichtung verfügt. Da eine Nachrüstung nicht möglich war, wurde nach einer TÜV-Untersuchung die Personenbeförderung in diesem Fahrstuhl untersagt.

Einige Monate später baute der Vermieter den Fahrstuhl endgültig aus. (mehr …)

Von Sina, vor

Überbelegung durch nachträglich geborene Kinder rechtfertigt Kündigung

Nach einem Urteil des Amtsgerichts München vom 29.04.2015 zum Aktenzeichen 415 C 3152/15 darf der Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn es erheblich überbelegt ist.

 

Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter im Jahre 2011 eine 1-Zimmer-Wohnung mit einer Wohnfläche von 26 m² an eine alleinstehende Person vermietet. Im Mietvertrag war hierzu festgehalten, dass der Mieter aufgrund der geringen Wohnungsgröße nicht berechtigt ist, eine weitere Person auf Dauer in die Wohnung aufzunehmen, es sei denn, es handele sich um den Ehepartner. (mehr …)

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