Kann Vermieter Studenten als Mieter jahrelang binden?

Nach dem Urteil des AG Saarbrückens vom 13.04.2015 Az. 3 C 313/15 sind AGB unzulässig, die Studenten als Mieter jahrelang binden sollen.

Dem liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

Der Mieter ist Student, wovon der Vermieter bei Vertragsschluss Kenntnis hatte. Dabei wurde mit Schließung des Mietvertrags vom 01.07.2014 mittels AGB vereinbart, dass beide Seiten auf eine ordentliche Kündigung bis zum 30.09.2016 verzichten wollen. Damit wäre der Mieter über zwei Jahre an den Mietvertrag gebunden. Der Mieter kündigte das Mietverhältnis mit Schreiben vom 29.10.2014 zum 31.01.2015. Der Vermieter indes stellte auf den vertraglichen Kündigungsausschluss ab und verlangte weiterhin Mietzinszahlung. (mehr …)

Von Sina, vor