Kündigungsausschluss nicht länger als 4 Jahre – die Formulierung macht’s!

Der BGH hat in seinem Urteil vom 23.08.2016 (Az.: VIII ZR 23/16) erneut festgehalten, dass in einem Formularmietvertrag (also einem vom Vermieter vorformulierten Mietvertrag) ein Verzicht auf die ordentliche Kündigung nicht länger als für die Dauer von 4 Jahren vereinbart werden kann. Anderenfalls ist die Formulierung im Mietvertrag unwirksam und der Mietvertrag kann auch vorher gekündigt werden.

Folgender Sachverhalt lag zugrunde: (mehr …)

Von Sina, vor

Gesundheit geht vor: Notwendigkeit der Gesamtabwägung bei einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses

In seinem Urteil vom 09.11.2016, (Az. VIII ZR 73/16) beschäftigte sich der BGH mit dem Mietverhältnis einer 97 jährigen Mieterin, die seit vielen Jahren eine Wohnung bewohnte, nun aber schwer krank geworden war und in der Wohnung von einem Betreuer gepflegt wurde. Nachdem dieser den Vermieter beleidigt hatte, kündigte dieser die Wohnung fristlos und erhob Räumungsklage. Beleidigungen des Vermieters sind grundsätzlich als Grund für eine fristlose Kündigung anerkannt, § 543 Abs. 1 BGB. (mehr …)

Von Sina, vor