Nach einem Urteil des Amtsgerichts München vom 19.03.2015 zum Aktenzeichen 412 C 29251/14 sollte man als Mieter vorsichtig mit wahrheitswidrigen Äußerungen sein, die den eigenen Vermieter betreffen.

Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin gegenüber ihren Nachbarn wahrheitswidrig behauptet, der Vermieter habe sie sexuell belästigt und sei geldgierig. Er würde Mieter abzocken und habe sie im Rahmen des letzten Besuches in ihrer Wohnung sexuell bedrängt.

Als der Vermieter hiervon hörte, hat er das Mietverhältnis fristlos gekündigt.

Im Räumungsprozess haben andere Mieter als Zeugen die Verleumdungen der Mieterin bestätigt, umgekehrt konnte die Mieterin die angeblich stattgefundene sexuelle Belästigung durch den Vermieter nicht nachweisen. Sie wurde seitens ihrer Nachbarn schwer belastet, denn sie hatte auch versucht, die anderen Mieter aufzuhetzen und sie zu veranlassen, sich mit dem Vermieter über eine Betriebskostenabrechnung grundlos zu streiten. Sie wollte die Nachbarn dingen, ein von ihr verfasstes Schreiben gegen den Vermieter zu unterzeichnen, was die anderen Nachbarn allerdings ablehnten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Mieterin das Vertrauensverhältnis zum Vermieter absichtlich zerstört hat und damit zu Recht Empfänger der fristlosen Kündigung wurde. Das Amtsgericht München hat sie zur Räumung der Wohnung verurteilt.

Mitgeteilt von Rechtsanwältin Martina Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann und Hinners Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburg

Kategorien: Allgemein