Nach einem aktuellen Hinweisbeschluss des BGH vom 25.09.2012 zum Aktenzeichen IIX ZR 329/11 (LG Hamburg, Urteil 01.11.2011, Az 316 S 50/11 / AG Hamburg, Urteil 23.02.2011, Az 46 C 114/10) ist eine Formularklausel in einem Wohnraummietvertrag unzulässig, wonach der Mieter Haustiere mit Ausnahme von Kleintieren (Ziervögel usw.) nur mit Zustimmung des Vermieters halten darf und jede weitere Entscheidung über Haustierhaltung im freien Ermessen des Vermieters liegen soll.

Im vorliegenden Fall hatte der Mieter um Gestattung für die Anschaffung eines Hundes gebeten und diese vom Vermieter offensichtlich nicht erhalten.

Die Klausel im Mietvertrag hierzu lautet:

„Der Mieter darf Haustiere mit Ausnahme von Kleintieren (Ziervögel usw.) nur mit Zustimmung des Vermieters halten. Die Zustimmung ist zu versagen bzw. kann widerrufen werden, wenn durch die Tiere andere Hausbewohner oder Nachbarn belästigt werden oder einer Beeinträchtigung der Mieter oder des Grundstücks zu befürchten ist. Im Übrigen liegt es im freien Ermessen des Vermieters.“

Nach Auffassung des BGH wäre diese Klausel in Ordnung, wenn der letzte Satz „im Übrigen liegt es im freien Ermessen des Vermieters“ nicht wäre, da dieser letzte Satz der Willkür des Vermieters Tür und Tor öffnet.

Grundsätzlich wäre es in Ordnung, dass der Vermieter nur Kleintierhaltung gestattet und alles Weitere von seiner Zustimmung abhängig macht, denn er definiert den Anspruch auf Erteilung der Zustimmung in der Klausel über mögliche Störungen bzw. Nichtstörungen des Hausfriedens. Dies ist für den Mieter nachvollziehbar und damit zulässig.

Nicht nachvollziehbar und damit unzulässig wird die Klausel allerdings durch den letzten Satz, wonach im Übrigen alles im freien Ermessen des Vermieters liegen soll. Damit kann der Vermieter im Ergebnis bezüglich der Anschaffung von Haustieren schalten und walten, wie er will – der BGH hält dies für unzulässig.

mitgeteilt von Rechtsanwältin Martina Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg, nähere Informationen unter www.brueggemann-hinners.de

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