Nach einem Urteil des Landgerichtes Stuttgart vom 01.07.2015 zum Aktenzeichen 13 S 154/14 darf der Vermieter den vorhandenen Teppichboden nicht gegen den Willen des Mieters gegen Laminat tauschen.

Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter die Wohnung bei Mietbeginn mit Teppichboden übergeben und vermietet. Als dieser Teppichboden nach einem Jahrzehnt verschlissen war, verlangte der Mieter vom Vermieter den Austausch des Bodens.

Der Vermieter war grundsätzlich bereit, diese Investition zu tätigen, wollte aber statt Teppichboden Laminat verlegen, weil dies leichter zu pflegen und langlebiger ist.

Der Mieter wehrt sich gegen diese Idee – er möchte das behagliche Gefühl eines weichen Teppichs, auf dem er barfuß laufen kann, behalten.

Das Landgericht Stuttgart gibt dem Mieter recht – bei Mietbeginn war die Wohnung mit Teppich ausgestattet, so dass Vertragsinhalt des Mietvertrages ist, dass ein Teppich geschuldet ist.

Teppich und Laminat sind nicht identisch, was das Wohngefühl angeht, so dass das praktische Interesse des Vermieters am langlebigeren Laminat hier zurückstehen muss. Der Mieter bekommt seinen Teppich.

mitgeteilt von Rechtsanwältin Martina Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg, nähere Informationen unter www.brueggemann-hinners.de