Die SPD hatte einen Antrag gestellt, Wohnraummieten bei der Neuvermietung in der Höhe zu begrenzen.

Der Bundestag hatte am 14.06.2013 den Entwurf einer Gesetzesänderung zu verhandeln, der vorsah, dass bei der Neuvermietung einer Wohnung die ortsübliche Vergleichsmiete nicht mehr beliebig übertroffen werden darf. Der Vermieter solle vielmehr bei einer Neuvermietung zunächst die ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln und sei dann hinsichtlich des zu fordernden neuen Mietpreises verpflichtet, die Miete nicht höher als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete anzusetzen – so der Wille der SPD.

Der Bundestag hat diese Idee abgeschmettert. Die Abgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und er Linkspartei stimmten dem Antrag zwar zu, Union und FDP haben indes geschlossen – erfolgreich – dagegen votiert.

mitgeteilt von Rechtsanwältin Martina Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg

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