In einem Hinweisbeschluss hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärt, dass grundsätzlich auch eine im unteren Bereich der Strafbarkeit liegende Verurteilung – hier zu 20 Tagessätzen wegen Urkundenfälschung – die Untauglichkeit als Luftfahrer herbeiführt. Als Pilot bzw. Inhaber einer Pilotenlizenz muss bei der Tauglichkeit ein hoher Maßstab angesetzt werden.

Das Gericht hat aber auch klar herausgestellt, dass, wenn eine solche im unteren Bereich des strafrechtlichen Handelns liegende Tat vorliegt, die im vorliegenden Fall zudem nicht zu einem materiellen Schaden geführt hat, die Unzuverlässigkeit nur für einen begrenzten Zeitraum angenommen werden kann. Hier ist ein Zeitraum von einem Jahr angenommen worden.

 

Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, Hamburg

2012072601

Kategorien: AllgemeinLuftrecht