Zuverlässigkeit eines Luftfahrers nach § 7 LuftSiG steht in engem ursächlichem Zusammenhang mit etwaigen Eintragungen von Straftaten im Bundeszentralregister
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einer neuen Entscheidung vom 19.10.2011 dargelegt, dass es bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit im Sinne von § 7 LuftSiG maßgeblich auf strafrechtliche Verurteilungen ankommt, die im Bundeszentralregister eingetragen sind. Das Verwaltungsgericht hat einerseits klargestellt, dass eine Verwertung im Rahmen der Zuverlässigkeit so lange erfolgen kann, wie die Tat nach §§ 51 BZRG, 52 BZRG und 47 Abs. 3 BZRG eingetragen bzw. nicht gelöscht ist. Das Gericht hat aber auch klargestellt, dass weniger schwerwiegende Taten, insbesondere, wenn sie zeitlich weit zurück liegen, durchaus auch weniger schwerwiegend zu gewichten sein können.
Insofern gilt: (mehr …)