Allgemein
Besserer Schutz des Käufers vor Schrottimmobilien
§ 19 des Beurkundungsgesetzes soll geändert werden. Der Bundestag hat eine Gesetzesänderung dahingehend beschlossen, dass der Verbraucher besser vor betrügerischen Machenschaften im Zusammenhang mit Schrottimmobilien geschützt werden soll. (mehr …)