Vorbereitendes Verfahren und Hauptverfahren einer Bußgeldangelegenheit sind zwei Angelegenheiten

In einem Bußgeldverfahren ist in höchstem Maße umstritten, ob das vorbereitende Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht gebührenrechtlich zwei Angelegenheiten darstellen. Eine explizite Regelung dieser Frage findet sich im RVG nicht. Eine „Angelegenheit“ im Sinne von Nr. 7002 VV RVG ist ein einheitlicher Lebensvorgang, der die gesamte Tätigkeit des Anwalts von der Erteilung des jeweiligen Auftrages bis zur Erledigung desselben abdeckt. (mehr …)