Betriebskostenabrechnung: Keine Verpflichtung des Vermieters zur Trennung von Frisch- und Schmutzwasserkosten

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 15.07.2009 (Az. IIX ZR 340/09) ist der Vermieter nun doch nicht verpflichtet, die Kosten für Frischwasser und Schmutzwasser in der Betriebskostenabrechnung getrennt auszuweisen. Dies jedenfalls dann nicht, wenn die Umlage dieser Kosten auch einheitlich nach dem durch Zähler erfassten Frischwasserverbrauch vorgenommen wird.  (mehr …)