Vertragliche Vereinbarung über Flugplatznutzungsrecht spätestens 30 Jahre nach Vertragsschluss kündbar

Ein Verkehrslandeplatz (VLP) hat mit Anwohnergemeinden eine Vereinbarung über die Nutzung des Flugplatzes geschlossen, bei der geregelt wurde, dass die Gemeinde einerseits einem Ausbau zustimmt, andererseits aber auch Beschränkungen auferlegt werden.

Eine derartige Vereinbarung war im vorliegenden Fall nach 30 Jahren kündbar, und zwar direkt oder analog gemäß § 544 BGB. (mehr …)