Begründung einer Mieterhöhung durch „Typengutachten“ über vergleichbare Wohnungen

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 19.05.2010 (Aktenzeichen VIII ZR 122/09) können die Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens gegenüber einem Wohnungsmieter auch durch ein Sachverständigengutachten erfüllt werden, das sich gerade nicht unmittelbar auf die Wohnung des Mieters, sondern auf andere, nach Größe und Ausstattung vergleichbare Wohnungen bezieht.  (mehr …)

Von Sina, vor