Dreifamilienhaus und trotzdem kein Kündigungsrecht des Vermieters?

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 17.11.2010 (AZ: VIII ZR 90/10) kann ein Vermieter, der in einem Dreifamilienhaus zwei Wohnungen für sich selbst nutzt, den Mieter der dritten Wohnung nicht erleichtert nach § 573 a I BGB kündigen.

Der Vermieter ist Eigentümer eines Dreifamilienhauses, das er im Jahre 2006 erworben hatte. Zu dieser Zeit war eine Wohnung vermietet, die anderen beiden Wohnungen (Erdgeschoss-Wohnung und Souterrain-Wohnung) standen leer. Der Vermieter bezog die Erdgeschoss-Wohnung und begann auch die Souterrain-Räume zu nutzen, nämlich als Besucherzimmer, Bügel- und Arbeitszimmer.  (mehr …)

Von Sina, vor