Einzelvertragliche Verkürzung der Grundkündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB

Beim hier durch das Hessische Landesarbeitsgericht (Urteil vom 14.06.2010 – 16 Sa 1036/09) zu entscheidenden Fall ging es um die Frage, ob die in § 622 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BGB ermöglichte Verkürzung der Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB auch auf die verlängerten Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 BGB anwendbar ist, so dass einzelvertraglich auch hiervon abgewichen werden kann.

Beim zunächst durch das Arbeitsgericht Darmstadt zu entscheidenden Fall ging es um die Frage, zu wann eine arbeitgeberseitige Kündigung Wirkung entfaltete. (mehr …)