Bußgeld wegen zu schnellem Fahren: der Tatrichter muss Fehlerquellen durch Berücksichtigung von Messtoleranzen Rechnung tragen

Das Thüringer Oberlandesgericht hat in einer Entscheidung noch einmal darauf hingewiesen, dass der Tatrichter berücksichtigen muss, dass auch bei standardisierten Messmethoden, also auch bei der Video-Verkehrsüberwachungsanlage Provida (auch Police-Pilot-System genannt) nach den jeweiligen technisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen mögliche Fehlerquellen systemimmanent sind. Insofern hat er diesen möglichen Fehlerquellen durch Berücksichtigung von Messtoleranzen Rechnung Weiterlesen…

Von Sina, vor