Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen unwirksam

Eine betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen kann dann unwirksam sein, wenn in dem betroffenen Betrieb eine vertragliche Jahresarbeitszeitregelung getroffen wurde, nach der Guthabenstunden angespart werden können.

Das BAG (Urt. v. 08.11.2007 – 2 AZR 418/06) hatte die Frage zu entscheiden, ob eine betriebsbedingte Kündigung (§ 1 II 1 KSchG) aus Witterungsgründen wirksam ist.  (mehr …)

Von Sina, vor