Hohe Heizkosten allein sind kein Minderungsgrund

Nach einem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 08.07.2010 zum Aktenzeichen 24 U 222/09 sollen außergewöhnlich hohe Heizkosten als solche noch keinen Mangel der Mietsache darstellen, der zur Mietminderung berechtigen würde. Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter eine vorhandene, funktionstaugliche Heizungsanlage tauscht, nur weil es andere, wirtschaftlichere Anlagen Weiterlesen…

Von Sina, vor