Rückzahlung von Fortbildungskosten bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers vor Beendigung des auf mehrere Zeitabschnitte verteilten Lehrgangs

Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 19.01.2010 – 3 AZR 621/08) hatte über die Frage zu entscheiden, ob die Klausel in einer sog. „Lehrgangsvereinbarung“ wirksam ist, wonach der Arbeitnehmer (sofern er die Fortbildung vor Beendigung derselben aufgibt und das Arbeitsverhältnis kündigt) zur Rückzahlung der an sich von der Arbeitgeberin zu tragenden Fortbildungskosten verpflichtet ist.

Im vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Fall war der beklagte Arbeitnehmer seit Anfang 2002 als Bankkaufmann bei dem klagenden Sparkassen-Zweckverband beschäftigt. Mitte 2006 schlossen die Parteien eine „Lehrgangsvereinbarung“, nach der der Arbeitnehmer an einem Studiengang des bayrischen Sparkassen- und Giroverbandes zum Sparkassenbetriebswirt teilnehmen würde.  (mehr …)

Von Sina, vor