Wirksamkeit einer tarifvertraglichen Altersgrenze von 65 Jahren

Das Landesarbeitsgericht Hamburg (Urteil vom 22.02.2011 – 4 Sa 76/10) hatte über die Frage zu entscheiden, ob die Klausel eines Arbeitsvertrages, die ein „automatisches“ Ausscheiden des Arbeitnehmers bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren vorsah, wirksam ist.

Hiergegen hatte der Arbeitnehmer Klage erhoben und behauptet, die Altersgrenze von 65 Jahren stelle einen Verstoß gegen § 19 AGG dar, sei mithin eine Diskriminierung wegen des Alters. (mehr …)

Von Sina, vor