Vermieter muss Belegkopien für Betriebskostenabrechnung in Ausnahmefällen übersenden

Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Dortmund vom 12.10.2011 zum Aktenzeichen 411 C 3364/11 ist der Vermieter ausnahmsweise entgegen der sonstigen BGH-Rechtsprechung verpflichtet, seinem Mieter Kopien der Belege der Betriebskostenabrechnung zur Verfügung zu stellen, wenn der Mieter aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, den Vermieter zur Belegeinsicht aufzusuchen. (mehr …)

Von Sina, vor