Kellerlicht im Mieterkeller ist kein Allgemeinstrom

Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Hamburg-Blankenese vom 08.07.2011 (Az. 532 C 80/11) darf der Vermieter unter der Position „Allgemeinstrom“ in der Nebenkostenabrechnung wirklich nur den Strom für die Beleuchtung der Allgemeinflächen bzw. den Betrieb der Heizung oder sonstigen Strom abrechnen, der von der Hausgemeinschaft insgesamt auf Gemeinschaftsflächen verbraucht wird. (mehr …)

Von Sina, vor