Vermieter haftet für falsche Asbestsanierung und ist schadensersatzpflichtig

Nach einem Urteil des Landgerichtes Berlin vom 21.12.2012 zum Aktenzeichen 65 S 200/12 haftet der Vermieter für von ihm beauftragte Handwerker aus § 278 BGB i. V. m. §§ 535 I, 280 I, 241 II BGB.

Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter in der Wohnung seiner Mieter Vinyl-Asbest-Platten entfernen lassen. Das von ihm hierbei beauftragte Unternehmen hielt die vorgeschriebenen Sicherheits- und Staubschutzmaßnahmen nicht ein und ließ darüber hinaus in der Wohnung des Mieters auch noch Arbeitsabfälle und erheblichen Staub zurück. (mehr …)