Versorgungssperre im Wohnraummietrecht zulässig?

Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen (Geschäfts-Nr. 7 C 31/09) soll es zulässig sein, einem Mieter einer Wohnung zumindest das warme Wasser abzudrehen, wenn er längere Zeit keine Miete gezahlt hat. Im vorliegenden Fall hatte der Mieter drei Monate Mietrückstand und räumte auch nach fristloser Kündigung nicht. Der Vermieter Weiterlesen…

Von Sina, vor