Wohnraummietrecht: Zulässigkeit der Versorgungssperre bei Mietrückständen

Nach einem aktuellen Beschluss des Landgerichtes Hannover vom 10.08.2010 zum Aktenzeichen 9 T 37/10 (unveröffentlicht) ist im Wohnraummietrecht – anders als im Gewerberaummietrecht – eine Versorgungssperre bei säumigen Mietern unzulässig. Der Vermieter, dessen Mieter über Monate keine Miete gezahlt hat, kann seinen Wohnraummieter daher nicht einfach Gas und Wasser abstellen, Weiterlesen…

Von Sina, vor