LBA fordert die Einhaltung von Passagier- und Frachtkontrollen auch an Verkehrslandeplätzen

Das LBA hat mit Schreiben vom 17.08.2010 an ein Luftfahrtunternehmen Folgendes festgestellt:

Aus Art. 13 der VO (EG) 300/2010 folgt die Verpflichtung, ein Sicherheitsprogramm aufzustellen. Eine Beschränkung auf Luftfahrtunternehmen mit Luftfahrzeugen einer bestimmten Gewichtsklasse enthält die Vorschrift nicht. Als Verordnung der Europäischen Union gilt die genannte Vorschrift unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, ist also von allen Luftfahrtunternehmen zu beachten. (mehr …)