Kein Anspruch des Mieters auf Außenbriefkasten

Nach einem aktuellen Urteil des LG Frankfurt/Oder vom 28.05.2010, Az. 6a S 126/09, ist ein Vermieter nicht verpflichtet, einem Mieter einen Außenbriefkasten zu stellen, der für den Briefträger jederzeit auch vor dem Haus von außen zugänglich ist.

Die Wohnung des Mieters liegt in einem Mehrfamilienhaus und hat Innenbriefkästen, die im Hausflur angebracht sind und von außen nicht ohne Haustürschlüssel erreicht werden können. Für die Postzustellung hatte der Vermieter dem Briefträger der Post sowie den Zustellern diverser privater Zustelldienste Schlüssel gegeben, damit diese die Briefkästen bedienen können. (mehr …)

Von Sina, vor