Baumfällarbeiten als Betriebskosten?

Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Hamburg-Blankenese vom 14.01.2015, AZ 531 C 227/13 sind Baumfällarbeiten keine Betriebskosten, die der Vermieter im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen kann.

Im konkreten Fall hatte der Vermieter einen Baum fällen lassen, weil dieser nach einem Sturm umgeknickt war. Die Kosten von 1.800,00 € nahm er in die nächste Betriebskostenabrechnung mit auf. Die Mieter wehrten sich hiergegen mit der Begründung, dass dies keine Betriebskosten im Sinne regelmäßig auftretender Wartungs-und Pflegearbeiten für den Garten sind. (mehr …)

Von Sina, vor