Beleidigung führt zur Kündigung des Mietverhältnisses

Ein Vermieter kündigte seinem Mieter am 31.05.2014 fristlos, nachdem der Mieter ihn nach einem Wortwechsel als „promovierten Arsch“ bezeichnet hatte. Der Mieter hatte angezeigt, dass sein Wasser im Badezimmer nicht die richtige Temperatur erreicht, woraufhin der Vermieter, der im selben Haus wohnte, vor Ort selbst eine Überprüfung vornehmen wollte. Dies Weiterlesen…

Von Sina, vor