Vermieter hat kein turnusmäßiges Besichtigungsrecht für eine Wohnung

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 04.06.2014 zum Aktenzeichen VIII ZR 289/13 hat der Vermieter entgegen landläufiger Meinung kein allgemeines Recht, eine Wohnung auch ohne besonderen Anlass in einem regelmäßigen zeitlichen Abstand von ein oder zwei Jahren zu besichtigen. In vielen Formularmietverträgen ist eine solche Klausel zwar enthalten, nach dem aktuellen BGH-Urteil aber ab sofort unwirksam. (mehr …)

Von Sina, vor