Abgrenzung von gewerblichem Passagiertransport und Arbeitsflügen

Häufig gibt es Auseinandersetzungen mit den Luftfahrtbehörden darüber, ob ein Arbeitsflug oder ein gewerblicher Passagiertransport vorliegt. Die Frage ist deshalb entscheidend, weil ein Passagiertransport eine Betriebsgenehmigung nach § 20 LuftVG der Genehmigung bedarf. Das Luftfahrtunternehmen hat dann die Betriebsvorschriften der JAR-OPS einzuhalten. Für Arbeitsflüge sind die Anforderungen wesentlich geringer, es genügt eine Betriebsgenehmigung. (mehr …)