Hackenschuhe in der Wohnung

Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 15.12.2009 (Geschäfts-Nr. 316 S 14/09) zum WEG-Recht entspricht die Nutzung von Schuhen mit harten Absätzen in einem Mehrfamilienhaus, insbesondere einem akustisch anfälligen Altbau, nicht mehr dem vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, wenn diese nicht mit Teppich, sondern nur mit Fliesen bzw. Laminat ausgelegt ist. Nach Auffassung des Gerichtes ist es zumutbar, derartige Schuhe an der Wohnungseingangstür auszuziehen.  (mehr …)

Von Sina, vor