Eigenmächtiger Urlaubsantritt rechtfertigt nicht generell eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (vgl. Urteil vom 26.11.2010 – 10 Sa 1823/10) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem eine Mitarbeiterin, die sich selbst ohne Zustimmung des Arbeitgebers beurlaubt hatte, die fristlose Kündigung ausgesprochen bekam.

Das zuvor zuständige Arbeitsgericht hatte die hiergegen gerichtete Kündigungsschutzklage abgewiesen, das nunmehr im Rahmen der Berufung zuständige Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat diese Entscheidung aufgehoben und die Kündigung für unwirksam erklärt. (mehr …)

Von Sina, vor