Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen eines Baumangels

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 22.07.2010 (VII ZR 176/09) neue Grundsätze aufgestellt, wie ein Schadensersatzanspruch wegen eines Baumangels zu berechnen ist. Hierbei weicht der BGH von seiner bisherigen Rechtsprechung ab, nach der die Umsatzsteuer auf voraussichtliche Mängelbeseitigungsaufwendungen als Schadensersatz auch dann verlangt werden könne, solange der Mangel nicht tatsächlich beseitigt worden sei, ab.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Baufirma für den Kläger ein Einfamilienhaus errichtet an dem sich Mängel befanden. Diese Mängel hat der beklagte Bauunternehmer trotz Fristsetzung nicht behoben, so dass der Kläger die Kosten für die Beseitigung der Mängel eingeklagt hat.  (mehr …)

Von Sina, vor