Gesundheit geht vor: Notwendigkeit der Gesamtabwägung bei einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses

In seinem Urteil vom 09.11.2016, (Az. VIII ZR 73/16) beschäftigte sich der BGH mit dem Mietverhältnis einer 97 jährigen Mieterin, die seit vielen Jahren eine Wohnung bewohnte, nun aber schwer krank geworden war und in der Wohnung von einem Betreuer gepflegt wurde. Nachdem dieser den Vermieter beleidigt hatte, kündigte dieser die Wohnung fristlos und erhob Räumungsklage. Beleidigungen des Vermieters sind grundsätzlich als Grund für eine fristlose Kündigung anerkannt, § 543 Abs. 1 BGB. (mehr …)

Von Sina, vor